Rz. 21
Weitere Regelungsbereiche einer Datenschutzrichtlinie können sein:
▪ | Vorgaben für Kooperation mit Dritten, insb. Dienstleistern |
▪ | Schulungen zum Datenschutz |
▪ | Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung |
▪ | Umsetzung von Meldepflichten bei Datenverlust nach Art. 33 DSGVO |
▪ | Durchführung unternehmensinterner Kontrollen |
▪ | Erfüllung der Informationspflichten nach Art. 13, 14 DSGVO |
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