Rz. 2

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält die unmittelbar anwendbaren Bestimmungen zum Datenschutz und setzt Art. 8 EU-Grundrechtecharta um. Danach hat jedermann Anspruch auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Diese Daten dürfen nur für im Vorfeld festgelegte Zwecke und auf Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen oder einer sonstigen gesetzlichen Rechtsgrundlage verarbeitet werden. Damit zeigt Art. 8 EU-Grundrechtecharta bereits die wesentlichen Anforderungen auf, die von der DSGVO weiter präzisiert werden. Zu den grundlegenden Anforderungen zählen: Jede Datenverarbeitung ist verboten, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Rechtsgrundlage für diese Datenverarbeitung einschließlich der Einwilligung des Betroffenen vor. Personenbezogene Daten dürfen nur für die Zwecke verwendet werden, die dem Betroffenen auch im Rahmen der Erhebung benannt worden sind. Eine Zweckänderung ist nur in engen Grenzen zulässig.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge