Rz. 19

Da gem. § 486 Abs. 4 ZPO der Antrag vor der Geschäftsstelle des Gerichts erklärt werden kann, schreibt das Verfahren für die Antragstellung selbst keinen Anwaltszwang vor. Eine anwaltliche Vertretung ist somit nicht vorgeschrieben. Auch wenn ein solcher Antrag dem Antragsgegner vom Landgericht zugestellt wird, ist dieser zunächst nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Einen vom Sachverständigen anberaumten Ortstermin können die Parteien auch ohne einen Rechtsanwalt wahrnehmen.

 

Rz. 20

Lädt das Landgericht jedoch auf Antrag einer der Parteien den Sachverständigen zwecks Erläuterung seines Gutachtens gem. § 411 Abs. 3 ZPO, greift der gem. § 78 Abs. 1 ZPO vorgeschriebene Anwaltszwang. Die Wahrnehmung dieses Termins kann ausschließlich nur in Vertretung durch einen Rechtsanwalts erfolgen.

 

Rz. 21

 
Hinweis

Solange in dem Verfahren nicht mündlich vor den Landgericht verhandelt wird, kann das selbstständige Beweisverfahren von dem Antragsteller, Antragsgegner sowie den Streithelfern ohne anwaltliche Vertretung betrieben werden. Lädt das Gericht, vor dem gem. § 78 ZPO Anwaltszwang herrscht, die Parteien zu einer Erörterung, muss eine Vertretung durch Rechtsanwälte erfolgen.

 

Rz. 22

Muster 12.2: Musterantrag auf Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

 

Muster 12.2: Musterantrag auf Anordnung des selbstständigen Beweisverfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO

An das

Landgericht

Antrag auf Anordnung eines selbstständigen Beweisverfahrens

gem. § 485 Abs. 2 ZPO

des vollständige Bezeichnung des Antragstellers nebst Anschrift und ggf.

gesetzlicher Vertretung,

– Antragstellers –,

Verfahrensbevollmächtigte:

gegen

den _________________________ vollständige Bezeichnung des Antragsgegners nebst Anschrift und ggf.

gesetzlicher Vertretung,

– Antragsgegnerin –,

vorläufiger Gegenstandswert: 7.000,00 EUR

Namens und in Vollmacht des Antragstellers beantrage ich,

im Wege des selbstständigen Verfahrens gem. § 485 Abs. 2 ZPO – ohne mündliche Verhandlung – die Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens zu den nachfolgenden Tatsachen anzuordnen:

1.) Liegt an dem Fahrzeug Alfa Romeo, Fahrgestell-Nr. _________________________ amtliches Kennzeichen _________________________ ein konstruktiver Getriebeschaden vor
2.) Welche Maßnahmen innerhalb welchen Zeitraums sind erforderlich, um den bestehenden Mangel zu beheben
3.) War der unter Ziffer 1.) genannte Mangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden?
4.) Welche Kosten fallen für die unter Ziffer 2.) genannte Maßnahme an?
5.) Es wird angeregt, den Sachverständigen, Name, Anschrift, mit der Erstellung des Sachverständigengutachtens zu beauftragen.

Begründung:

Der Antragsteller ist Eigentümer und Besitzer des Pkw mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________. Der Antragsteller kaufte am 1.3.2018 von dem Antragsgegner das in Ziffer 1.) genanntes fabrikneues Fahrzeug zu einem Preis in Höhe von 25.000,00 EUR. Das Fahrzeug wurde dem Antragsteller am 15.4.2018 auf dem Geschäftsgelände der Antragsgegnerin übergeben.

Glaubhaftmachung: Kaufvertrag vom _________________________ in Kopie anbei.

Fahrzeugbrief in Kopie anbei.

Eidesstattliche Erklärung der Ehefrau des Antragstellers,

die bei der Übergabe des Fahrzeugs anwesend war.

Nach einer viermonatigen Nutzung ist an dem Fahrzeug des Antragstellers ein Getriebeschaden eingetreten. Der Antragsteller hat das Fahrzeug in einer Fachwerkstatt untersuchen lassen, die ihm nach erfolgter Untersuchung des Fahrzeugs einen Getriebeschaden bestätigte.

Glaubhaftmachung: Kostenvoranschlag der Fa. _________________________ in Kopie anbei.

Der Antragsteller hat die Antragsgegnerin mit Schreiben vom _________________________ zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Glaubhaftmachung: Schreiben vom _________________________ in Kopie anbei.

Die Antragsgegnerin verweigert die Beseitigung des Mangels mit der Begründung, dass der am Fahrzeug festgestellte Getriebeschaden vom Antragsteller selbst durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeugs verursacht worden war.

Glaubhaftmachung: Schreiben der Antragsgegnerin vom _________________________ in Kopie anbei.

Der Antragsteller geht trotz der Verweigerung der Mängelbeseitigung durch die Antragsgegnerin davon aus, dass diese sich nach Vorliegen des Sachverständigengutachtens, diesem nicht verschließen wird und zu erwarten ist, dass das Verfahren zu einer einvernehmlichen Regelung zwischen den Parteien führen wird.

Das Landgericht ist gem. § 486 Abs. 2 ZPO als Gericht der Hauptsache sachlich zuständig, da hinsichtlich der Kosten der Mängelbeseitigung gem. Kostenvoranschlag der Fachwerkstatt vom _________________________ In Höhe von 7.000,00 EUR auszugehen ist.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

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