Rz. 15

Muster 12.1: Klage Autoschutzbriefversicherung

 

Muster 12.1: Klage Autoschutzbriefversicherung

An das

Landgericht _________________________

Klage

des Herrn _________________________, _________________________,

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________,

gegen

die _________________________ Versicherung AG, vertr. d. d. Vorstand, dieser vertr. d. d. Vorsitzenden _________________________, _________________________,

– Beklagte –

wegen: Leistung aus Fahrerschutzversicherung (Schd.-Nr._________________________).

Streitwert: 6.000,00 EUR

Anträge:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.000,00 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit Klagezustellung zu zahlen.
2. Im schriftlichen Vorverfahren ergeht Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 571,44 EUR freizustellen.

Gründe:

Gegenstand der Klage sind Leistungsansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten bestehenden Autoschutzbrief-Versicherung.

1. Sachverhalt

Zugunsten des Klägers besteht bei der Beklagten eine Kraftfahrzeugversicherung mit der Versicherungsschein-Nr. _________________________. Dem Versicherungsvertrag liegen die AKB 2015 zugrunde.

Beweis: Vorlage des Versicherungsscheins vom _________________________, von dem eine Kopie zu den Gerichtsakten gereicht wird – Anlage K 1

Am _________________________ wurde das versicherte Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen _________________________ bei einem Verkehrsunfall in _________________________ beschädigt. Das Fahrzeug war nicht mehr fahrbereit und musste abgeschleppt werden. Die Beklagte hat das Abschleppunternehmen _________________________ GmbH beauftragt, das nicht mehr fahrbereite Fahrzeug von _________________________ nach _________________________ zu transportieren. Das Fahrzeug war auf dem Transportfahrzeug nicht ordnungsgemäß befestigt, so dass es in einer Kurve herunterfiel und beschädigt wurde. Die hierdurch verursachten Schäden machen einen Reparaturkostenaufwand i.H.v. 6.000,00 EUR erforderlich.

Beweis: Sachverständigengutachten

Dieser Schadenhergang und die Schadenhöhe sind zwischen den Parteien unstreitig.

2. Einwendungen der Beklagten

Die Beklagte hat zum Schadenhergang und zur Schadenhöhe keine Einwendungen erhoben, sie beruft sich lediglich darauf, dass sie für die fehlerhafte Vertragserfüllung durch das Abschleppunternehmen nicht eintrittspflichtig sei. Der Kläger möge sich daher an das Abschleppunternehmen wenden.

3. Rechtliche Würdigung

In A.3.5.2 AKB 2015 heißt es:

"Kann das Fahrzeug an der Schadenstelle nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrzeugs."

Die Beklagte hat das Abschleppunternehmen unmittelbar beauftragt und damit ihre vertragliche Verpflichtung erfüllt, für den Rücktransport des Fahrzeugs zu "sorgen". Sie ist daher verpflichtet, den ordnungsgemäßen Rücktransport des beschädigten Fahrzeugs zu gewährleisten. Sie hat sich bei der Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung gemäß § 278 BGB eines von ihr beauftragten Abschleppunternehmens bedient. Sie ist daher zum Schadenersatz gemäß § 278 BGB verpflichtet.

4. Schadenhöhe

Die Schadenhöhe ist unstreitig. Die Beklagte hat insoweit den Sachverständigen _________________________ beauftragt, der die Schadenhöhe und die Verursachung durch das Abschleppunternehmen in seinem Gutachten vom _________________________ festgestellt hat.

Beweis: Vorlage des Gutachtens _________________________ durch die Beklagte gemäß § 421 ZPO

5. Vorgerichtliche Kosten

Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben umfassend mit der Beklagten korrespondiert, um eine außergerichtliche Regulierung herbeizuführen. Die Beklagte hat ihre Einstandspflicht mit Schreiben vom _________________________ abgelehnt.

Beweis: Vorlage des Schreibens der Beklagten vom _________________________, von dem eine Kopie zu den Gerichtsakten gereicht wird – Anlage K 2

Die vorgerichtlichen Kosten errechnen sich wie folgt:

 
Gegenstandswert: 6.000,00 EUR  
1,3 Geschäftsgebühr (§§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG)   460,20 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG)   20,00 EUR
Zwischensumme netto 480,20 EUR  
19 % Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG)   91,24 EUR
Gesamtbetrag   571,44 EUR

Den Gerichtskostenvorschuss i.H.v. 495,00 EUR haben wir gemäß der beigefügten Quittung mit elektronischer Kostenmarke eingezahlt.

_________________________

Rechtsanwalt

 

Rz. 16

Muster 12.2: Klageerwiderung Autoschutzbriefversicherung

 

Muster 12.2: Klageerwiderung Autoschutzbriefversicherung

An das

Landgericht _________________________

Az.:_________________________

In Sachen

_________________________ ./. _________________________ Versicherung AG

bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten.

Antrag:

Die Klage wird abgewiesen.

Gründe:

Die Beklagte ist leistungsfrei, weil das beauftragte Abschleppunternehmen nicht Erfüllungsgehilfe der Beklagten ist.

1. Sachverhalt

Die Ausführ...

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