Rz. 8

Die Definition in A.3.5.4 AKB 2015 entspricht den Regelungen in allen anderen Sparten der Kfz-Versicherung und in § 178 Abs. 2 BGB:

Zitat

"Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis."

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