Rz. 9

In A.3.7 AKB 2015 sind die Leistungen des Versicherers bei unvorhersehbarer Erkrankung, Verletzung oder Tod des Fahrers definiert:

Krankenrücktransport (A.3.7.1 AKB 2015),
Rückholung von Kindern (A.3.2 AKB 2015),
Fahrzeugabholung (A.37.3 AKB 2015).

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