Rz. 176

Ist durch den Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet worden, so ist für den Testamentsvollstrecker eine Klauselumschreibung nach §§ 749, 727 ZPO möglich. Dabei ist ein Nachweis des Testamentsvollstreckers notwendig, dass er zur Verwaltung des Rechts berechtigt ist. Der Nachweis durch Vorlage des Testamentsvollstreckerzeugnisses ist ausreichend.

Die Ausführungen gelten sinngemäß für Nachlasspfleger etc. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf die Ausführungen zu §§ 748, 749 ZPO verwiesen (siehe Rdn 32 ff., Rdn 39 ff.).

 

Rz. 177

Muster 11.33: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Testamentsvollstrecker

 

Muster 11.33: Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Testamentsvollstrecker

Amtsgericht

– Vollstreckungsgericht –

In der Zwangsvollstreckungssache

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

überreiche ich in beglaubigter Kopie das Testamentsvollstreckerzeugnis vom 28.3.2016, das bezeugt, dass ich zum Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser ernannt wurde.

Herr Otto Normalerblasser hat den in vollstreckbarer Ausfertigung beigefügten Titel gegen Herrn Peter Müller am 23.4.2015 erwirkt.

Um nunmehr die Zwangsvollstreckung betreiben zu können, bitte ich gem. § 749 S. 1 ZPO eine vollstreckbare Ausfertigung für Herrn Rechtsanwalt R, als Testamentsvollstreckers über den Nachlass des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser zu erteilen.

Wie aus dem Testamentsvollstreckungszeugnis hervorgeht, unterliegt das dem Erblasser zugesprochene Recht meiner Verwaltung als Testamentsvollstrecker.

(Rechtsanwalt)

Unterliegt nur ein Teil des Nachlasses der Verwaltung durch einen Testamentsvollstrecker, so gilt § 748 Abs. 2 ZPO, wonach die Zwangsvollstreckung in die der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Gegenstände nur zulässig ist, wenn der Erbe zu der Leistung, der Testamentsvollstrecker zur Duldung der Zwangsvollstreckung verurteilt ist.

Soll der Titel des Erblassers auf den Testamentsvollstrecker mit einem bestimmten Aufgabenkreis umgeschrieben werden, so ist dem Gericht deutlich zu machen, dass das Recht zur Zwangsvollstreckung in den Gegenstand dem Verwaltungsrecht des Testamentsvollstreckers unterliegt. Der vorgenannte Formulierungsvorschlag für einen Antrag auf Umschreibung einer Zwangsvollstreckungsklausel für Testamentsvollstrecker kann ebenfalls genutzt werden.

 

Rz. 178

Eine Klauselerteilung für den Erben ist erst gemäß § 728 Abs. 2 S. 1 ZPO nach Beendigung der Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers möglich. Ist die Testamentsvollstreckung beendet, kann der Erbe die vollstreckbare Ausfertigung durch das Vollstreckungsgericht umschreiben lassen.

 

Rz. 179

Muster 11.34: Umschreibung einer vollstreckbaren Ausfertigung für Erben nach Beendigung der Testamentsvollstreckung

 

Muster 11.34: Umschreibung einer vollstreckbaren Ausfertigung für Erben nach Beendigung der Testamentsvollstreckung

Amtsgericht

– Vollstreckungsgericht –

In der Zwangsvollstreckungssache

Otto Normalerblasser ./. Peter Müller

Az. _________________________

zeige ich unter Vorlage der Vollmacht, dass ich Herrn Willi Meier vertrete. Ich überreiche in der Anlage die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vom 23.4.2015.

Als Bevollmächtigter des Erben des am 24.2.2016 verstorbenen Otto Normalerblasser beantrage ich, eine vollstreckbare Ausfertigung für Herrn Willi Meier als Erben des unter der Testamentsvollstreckung stehenden Nachlasses nach Otto Normalerblasser nach Beendigung der Testamentsvollstreckung zu erteilen.

Weiter füge ich zum Nachweis der Erbenstellung einen Erbschein bei. Die Testamentsvollstreckung ist infolge des Fristablaufs erloschen. Im Übrigen bitte ich um Beiziehung der Prozessakten, aus denen sich die Rechtskrafterstreckung nach § 327 ZPO ergibt.

(Rechtsanwalt)

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