Rz. 145

Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO

 

Muster 11.2: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek, §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO

An das

Amtsgericht/Landgericht _________________________[107]

EILT! Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung!

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

des _________________________

– Antragstellers –

Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________

gegen

den _________________________

– Antragsgegner –

wird namens und im Auftrag des Antragstellers wegen der Dringlichkeit der Sache ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung (§ 937 Abs. 2 ZPO)[108] beantragt:

1. zugunsten des Antragstellers und Gläubigers auf dem Grundstück _________________________ des Antragsgegners und Schuldners (Anmerkung: Diese müssen nicht identisch sein!) Gemarkung _________________________, Flur _________________________, Flurstück _________________________, eingetragen im Grundbuch von _________________________, Bezirk _________________________, Band _________________________, Blatt _________________________, wegen einer Forderung i.H.v. _________________________ EUR nebst Zinsen hieraus i.H.v. _________________________ Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _________________________ sowie wegen weiterer Kosten von _________________________ EUR eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherungshypothek einzutragen;
2. das Grundbuchamt um die Eintragung der Vormerkung zu ersuchen (§ 941 ZPO);
3. die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen.

Gegenstandswert: _________________________ EUR.

Begründung:

Dem Antragsteller steht gegen den Antragsgegner ein Anspruch auf Eintragung einer Vormerkung zur Sicherung seines Anspruchs auf Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek nach §§ 650e, 883, 885 BGB, §§ 935 ff. ZPO zu.

Der Antragsteller hat mit dem Antragsgegner am _________________________ einen Bauvertrag über eine Werklohnsumme i.H.v. insgesamt _________________________ EUR geschlossen.

 
  Beweis: Kopie des Bauvertrages vom _________________________ als Anlage A 1.[109]

Der Antragsteller hat seine Bauleistungen vollständig und mangelfrei erbracht. Diese hat der Antragsgegner auch abgenommen (evtl. Abnahmeprotokoll als Anlage beifügen). Damit ist die Werklohnsumme i.H.v. _________________________ EUR fällig. Auf diese hat der Antragsgegner lediglich _________________________ EUR (evtl. Zahlungsbelege als Anlage beifügen) gezahlt, sodass noch _________________________ EUR offen stehen.

(alternativ: Bisher hat der Antragsgegner keinerlei Zahlungen geleistet, sodass die gesamte Werklohnsumme i.H.v. _________________________ EUR offen steht.)

Aus dem Bauvertrag vom _________________________ folgt zugleich, dass der Antragsteller Berechtigter einer Forderung i.S.d. § 650e BGB ist.

Der Antragsgegner ist als Besteller/Vertragspartner und Eigentümer des im Antrag näher bezeichneten Grundstücks auch Verpflichteter des Anspruchs aus § 650e BGB. Zur Glaubhaftmachung des Eigentums des Antragsgegners wird auf die als

 
  Anlage A 2 beigefügte Kopie des Grundbuchauszuges[110]

Bezug genommen.

(alternativ: Der Antragsgegner ist (formal) nicht Eigentümer des im Antrag näher bezeichneten Grundstücks. Die Eigentumsstellung des Bestellers setzt § 650e BGB zwar grundsätzlich voraus. Hier kann sich der Antragsgegner aber ausnahmsweise nicht auf die fehlende Identität von Besteller und Eigentümer berufen, weil dies nach den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen wegen der wirtschaftlichen Verflechtung von Eigentümer und Besteller als treuwidrig und damit als Verstoß gegen § 242 BGB zu bewerten ist.[111] Eine rein formale Betrachtung würde hier nämlich zu untragbaren Ergebnissen für den Antragsteller führen. Dies ergibt sich aus Folgendem: _________________________)

Im Übrigen wird zur Glaubhaftmachung des gesamten vorgetragenen Sachverhalts auch auf die als

 
  Anlage A 3 beigefügte eidesstattliche Versicherung des Antragstellers

Bezug genommen.

Nach alledem ist die beantragte einstweilige Verfügung zu erlassen. Das sollte wegen der besonderen Dringlichkeit der Sache nach § 937 Abs. 2 ZPO ohne vorherige mündliche Verhandlung geschehen.

Das Eintragungsersuchen gegenüber dem Grundbuchamt ist zur Beschleunigung des Verfahrens angezeigt und beruht auf § 941 ZPO. Das Gericht wird gebeten, diesem Antrag ebenfalls zu entsprechen.

Als Gegenstandswert ist ein Betrag von _________________________ EUR angemessen, § 3 ZPO.

Sollte das Gericht weiteren Sachvortrag und/oder die Vorlage weiterer Unterlagen durch den Antragsteller für notwendig halten, wird um einen richterlichen Hinweis nach § 139 ZPO gebeten.

(elektronische Signatur/Unterschrift) (Rechtsanwalt)

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