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Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel

 

Muster 11.24: JGG – Rechtsmittel

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie wurden durch das Amts-/Landgericht zu _________________________ verurteilt. Im Jugendstrafverfahren sind die Rechtmittelmöglichkeiten gegenüber dem Erwachsenenstrafverfahren eingeschränkt (§ 55 JGG).

Bei Urteilen, die lediglich auf Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel erkennen oder die Auswahl und Anordnung von Erziehungsmaßregeln dem Familiengericht überlassen, ist wegen Art und Umfang der Sanktionen eine Anfechtung nicht zulässig. Zulässig ist lediglich die Anfechtung des eigentlichen Schuldspruchs (§ 55 Abs. 1 JGG).

Nach § 55 Abs. 2 JGG haben Sie die Möglichkeit, gegen das Urteil entweder Berufung oder Revision einzulegen. Sollten Sie das Rechtsmittel der Berufung einlegen wollen, kann gegen das Berufungsurteil keine Revision mehr eingelegt werden. Hierbei wird die Berufung des Verurteilten, der Erziehungsberechtigten und gesetzlichen Vertreter gem. § 55 Abs. 2 S. 2 JGG wechselseitig zugerechnet, d.h. es besteht nur ein einheitliches Wahlrecht für Berufung oder Revision.

Wird das Rechtsmittel durch einen Erziehungsberechtigten oder durch einen gesetzlichen Vertreter eingelegt, kann es nur mit Zustimmung des Angeklagten zurückgenommen werden (§ 55 Abs. 3 JGG).

Das Rechtsmittel muss innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung bei dem Amts-/Landgericht eingegangen sein. In Ihrem Fall läuft die Rechtsmittelfrist am _________________________ ab. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Aus diesem Grund bitte ich Sie sich mit mir unverzüglich, spätestens jedoch bis zum

_________________________

in Verbindung zu setzen, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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