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Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze

 

Muster 11.22: JGG – Verfahrensgrundsätze

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

im vorliegenden Strafverfahren hat die Staatsanwaltschaft _________________________ gegen Sie als Jugendlicher die Anklage erhoben.

Die Hauptverhandlung wird vor dem Jugendgericht/Jugendschöffengericht/Jugendkammer des Landgerichts durchgeführt (§ 33 JGG). Der Erlass eines Strafbefehls, der eine Hauptverhandlung entbehrlich machen würde, ist in den Strafverfahren gegen Jugendliche nicht zulässig.

Gemäß § 48 JGG ist das Verfahren gegen Jugendliche nicht öffentlich, wenn sich dieses Verfahren auch nicht gegen einen Heranwachsenden oder einen Erwachsenen richtet. Sollte dies der Fall sein, so besteht die Möglichkeit, zu beantragen, die Öffentlichkeit auszuschließen, wenn dies im Interesse Ihrer Erziehung als jugendlichen Angeklagten geboten ist.

An der Hauptverhandlung wird eine Jugendgerichtshilfe beteiligt (§ 38 JGG). Sie werden vor der Hauptverhandlung zu einem Gespräch mit der Jugendgerichtshilfe geladen. Hierbei werden Sie zu Ihrem Werdegang, Ihren familiären Verhältnissen, Ihren Interessen und Hobbys befragt. Die Jugendgerichtshilfe wird dem Gericht ihre Einschätzung und den Gesamteindruck zu Ihrer Persönlichkeit, der Entwicklung und Ihrer Umwelt abgeben und sich zu den Maßnahmen äußern, die zu ergreifen sind.

Um sich auf die Hauptverhandlung vorzubereiten, bitte ich Sie mit mir einen Besprechungstermin zu vereinbaren.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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