Rz. 13

Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft

 

Muster 11.13: Beschuldigtenvernehmung durch Staatsanwaltschaft

_________________________ (Adresse)

Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________,

Sie teilten mir mit, dass Sie durch die Staatsanwaltschaft in _________________________ wegen des gegen Sie gerichteten Strafverfahrens zur Beschuldigtenvernehmung vorgeladen wurden. Gemäß § 163a Abs. 3 StPO müssen Sie zu einem Vernehmungstermin bei der Staatsanwaltschaft erscheinen. Dies gilt auch dann, wenn die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung bei der Polizei lädt.

Als Beschuldigte/r steht es Ihnen immer frei, Angaben zur Sache zu machen oder nicht. Machen Sie keine Angaben zur Sache, darf dies nicht zu Ihrem Nachteil verwertet werden.

Ich hatte bereits mit Schriftsatz vom _________________________ gegenüber der Staatsanwaltschaft Ihre Vertretung als Beschuldigte/r angezeigt. Unter Bezugnahme auf die mir erteilte Strafprozessvollmacht werde ich nochmals gegenüber der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Sie bei einer Beschuldigtenvernehmung keine Angaben machen würden, Ihnen aber Ihre Erscheinungspflicht bekannt ist. Im Hinblick darauf, dass Sie bei einem eventuellen Erscheinen dennoch keine Angaben machen würden, werde ich bei der Staatsanwaltschaft beantragen, dass Sie von Ihrer Erscheinungspflicht entbunden werden, da dies im Hinblick darauf, dass Sie keine Angaben machen werden, eine bloße Förmlichkeit wäre.

Sollten Sie aber keine Mitteilung über die Aufhebung des Vernehmungstermins erhalten, müssten Sie den Termin wahrnehmen und dort gegenüber der Staatsanwaltschaft persönlich erklären, dass Sie keine Angaben machen.

Mit freundlichen Grüßen

_________________________

(Rechtsanwalt)

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