Rz. 38

Gemäß § 28 Abs. 3 Nr. 12 werden außerdem die Teilnahme an einem Aufbauseminar, an einem besonderen Aufbauseminar und einer verkehrspsychologischen Beratung sowie nach Nr. 13 die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar eingetragen. Auch diese Eintragungen dienen alleine der Überwachung und haben keine Bedeutung für das Punktesystem.

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