Rz. 75

Die früher bereits von der überwiegenden Rechtsprechung für strafgerichtliche Entscheidungen (BVerwG zfs 1993, 33) oder Ordnungswidrigkeiten (VGH Mannheim NZV 1992, 334) angenommene Bindungswirkung der Verwaltung hat jetzt der Gesetzgeber ausdrücklich in § 4 Abs. 5 S. 3 StVG festgeschrieben (VGH Mannheim NZV 2014, 143).

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