Rz. 40

Die Überführung der vor dem 1.5.2014 eingetragenen Punkte (siehe z.B. VG Göttingen DAR 2015, 38) hat für aktuelle Fälle keine Bedeutung mehr, bei Bedarf siehe deshalb die Vorauflage.[1]

[1] Gebhardt, das verkehrsrechtliche Mandat Bd. 1, 8. Aufl., § 11 Rn 40.

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