Rz. 54
Nur eine bereits im Register eingetragene, nicht aber eine lediglich rechtskräftige, aber noch nicht im Register eingetragene Verurteilung darf zur Beurteilung der Frage, ob das Ersttäterprivileg gem. § 25a Abs. 2 StVG gewährt werden muss oder ob eine Wiederholungstat im Sinne des § 24a StVG vorliegt, berücksichtigt werden (OLG Bamberg BA 55, 77/2018).
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