Rz. 50

Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen soll Aufgabe einer Haftpflichtversicherung sein, aber auch der Versicherungsnehmer, der über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat keinen Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Dieser Risikoausschluss gilt nur für gesetzliche Schadenersatzansprüche, so dass Versicherungsschutz besteht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche handelt, die auf vertraglicher Grundlage beruhen (§ 2 lit. b, c, d ARB 2008/2010).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge