Rz. 6

Die Rechtsschutzversicherer verfügen über ein jährliches Prämienaufkommen von mehr als 3,3 Milliarden EUR. Hiervon entfallen etwa 2,3 Milliarden EUR auf Anwaltshonorare und etwa 850 Millionen EUR auf Gerichtskosten. Etwa jeder zweite Haushalt verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, rd. ⅔ aller Autofahrer sind rechtsschutzversichert. Das immer wieder – gerade von der Richterschaft – gepflegte Vorurteil, dass Rechtsschutzversicherungen aus friedlichen Bürgern prozesswütige "Streithansel" machen, ist in allen empirischen Untersuchungen widerlegt worden. Ebenso wenig trifft es zu, dass Rechtsschutzversicherer aussichtslose Prozesse finanzieren und hierdurch zu einer Prozessflut bei den Gerichten führen.

 

Rz. 7

Trotz der ständig wachsenden Bedeutung der Rechtsschutzversicherung und trotz der explosionsartig steigenden Zahl der zugelassenen Rechtsanwälte sind die Prozesseingänge bei den Zivilgerichten seit 10 Jahren stagnierend oder sogar rückläufig.

 

Rz. 8

Die meisten Rechtsschutzversicherer vereinbaren zwischenzeitlich eine Selbstbeteiligung, so dass Prozesse mit minimalem Streitwert – auf Kosten der Rechtsschutzversicherung – ohnehin nicht mehr möglich sind.

 

Rz. 9

Die Rechtsschutzversicherer bearbeiten pro Jahr etwa 3,5 Millionen Schadenfälle, die sich auf folgende Leistungsarten verteilen:

 
Leistungsart Stück
Verkehrs-Straf- u. OWi-RS 610.000
Arbeits-RS 580.000
Allg. Vertrags- u. Sachen-RS/privat 480.000
Verkehrs-Schadenersatz-RS 470.000
Wohnungs- u. Grundstücks-RS 460.000
Allg. Schadenersatz-RS 250.000
Beratungs-RS 160.000
Verkehrs-Vertrags-RS 160.000
Sozialgerichts-RS 120.000
Allg. Straf- u. OWi-RS 70.000
Sonstige 50.000
Alle 3.500.000

Auf den Arbeitsrechtsschutz entfallen 15 % der Versicherungsfälle, jedoch 30 % aller Zahlungen der Rechtsschutzversicherer.

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