Rz. 19

Ansprüche wegen entgangener Dienstleistung kommen gem. § 845 BGB in Betracht, "wenn der Verletzte kraft Gesetzes einem Dritten zur Leistung von Diensten in dessen Hauswesen oder Gewerbe verpflichtet war".

 

Rz. 20

Die Dienstleistungspflicht von Kindern ist nach § 1619 BGB zu beurteilen.

Wenn der oder die Verletzte im Haushalt oder im Geschäftsbetrieb des Ehepartners tätig war, kann der andere Ehegatte Schadenersatz für die gesetzlich geschuldeten und infolge der Verletzung nicht erbrachten Dienste verlangen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge