Rz. 10

Die Vor- und Nachteile eines Schiedsverfahrens[2] im Vergleich zu einem Prozess vor einem staatlichen Gericht stellen sich wie folgt dar.

[2] Einen Überblick über das Schiedsverfahren gibt Schäfer, 10 Fragen zur Schiedsgerichtsbarkeit, BRAK Magazin 05/2016, 14 ff.

1. Vorteile

 

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Der Streit findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil im Gegensatz zu den staatlichen Gerichten die Verhandlung nicht öffentlich ist. Dadurch ist auch die Verhandlungsatmosphäre entspannter.
Zudem kann die Vertraulichkeit des Verfahrens vereinbart werden.
Die Parteien bestimmen die Schiedsrichter. Sie können also Richter mit besonderem Sachverstand benennen, u.U. erübrigt sich dadurch ein Sachverständigengutachten. Die Parteien können einen Schiedsrichter auch absetzen.
Die Parteien können den Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens vereinbaren. Das Schiedsgericht kann daher auch ein neutrales Forum bieten, das keiner Partei einen "Heimvorteil" gibt.
Das Verfahren bestimmen die Parteien weitestgehend selbst; z.B. hinsichtlich der Verhandlungssprache, des Erfordernisses einer mündlichen Verhandlung oder in Bezug auf das anzuwendende Recht.
Das Verfahren kann wesentlich schneller ablaufen als vor den staatlichen Gerichten, insbesondere, weil es regelmäßig nur eine Instanz gibt.
Bei Verfahren mit hohem Streitwert kann das Schiedsverfahren kostengünstiger sein.

2. Nachteile

 

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Die Vereinbarung, dass im Streitfall ein Schiedsgericht zu entscheiden hat, wird oft vertraglich durch die wirtschaftlich stärkere Vertragspartei vorgegeben, so dass die andere Partei nicht immer vom Schiedsverfahren überzeugt ist.
Die Parteien verlieren ihren Anspruch auf rechtliches Gehör vor einem staatlichen Gericht. Die Parteien geben ihren Anspruch auf eine Entscheidung durch ein staatliches Gericht auf.
Bedenklich kann sein, dass jede Partei einen Schiedsrichter benennt. Den Richtern fehlt daher nicht selten die innere Unabhängigkeit. Wenn auch Ablehnungsmöglichkeiten bestehen, ist dennoch nicht gewährleistet, dass eine unparteiische Entscheidung erfolgen wird.
Verfahrensregeln können beschränkt werden, z.B. dass keine anderen Beweismittel als Urkunden zugelassen werden. Dadurch wird möglicherweise die Wahrheitsfindung begrenzt.
Es gibt keine Berufung, sondern nur einen Aufhebungsantrag und Einwendungen im Vollstreckbarkeitsverfahren. Es gibt also nur eine Instanz. Dadurch wird die Gefahr von nicht korrigierbaren falschen Urteilen erhöht.
Die Verfahrenskosten können in Einzelfällen höher ausfallen als vor staatlichen Gerichten.[3]
[3] Schiedsgerichte der Industrie- und Handelskammern bieten teilweise kostengünstige Verfahren an. Zu weiteren Institutionen: www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/streitbeilegung/schiedsgericht/klausel.

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