Rz. 179

 

Achtung

Die nachfolgenden Muster stammen zum Teil aus anderen – zitierten – Mustertexten. Sie stellen ausschließlich eine Orientierung und Anregung für die klassischen Formen eines Behindertentestamentes dar. Deswegen wurden die dazugehörigen Normen von der Verfasserin rechts an den Rand geschrieben, um auch Einsteigern eine Orientierung zu ermöglichen. Die Texte sind deshalb keinesfalls zur ungeprüften Übernahme geeignet. Jeder Fall ist ein Einzelfall mit eigenen Voraussetzungen! Es wird hier auch darauf hingewiesen, welche Formulierungen aus der Sicht der Verfasserin eher zu problematisieren sein dürften.

Nach diesseitiger Sicht muss ein Behindertentestament von der sozialrechtlichen Seite her begonnen werden. Die erbrechtliche Seite folgt nach, wenn man Klarheit darüber hat, was der konkrete Bedarf des zu begünstigenden Menschen ist und wie dieser jetzt und/oder in der Zukunft gedeckt werden soll. Dazu muss man sich – so vorhanden – zwingend die Bewilligungs-/Versagungsverwaltungsakte ansehen. Der Bericht der potentiellen Erblasser ist meistens unvollständig, wenn nicht sogar fehlerhaft.

1. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) I: Die Erbschaftslösung

a) Juristisches Handwerkszeug und der Aufbau des Testaments

 

Rz. 180

ggf. Rechtswahl
Erbfolgeanordnung und (nicht befreite) Vorerbschaft/Nacherbschaft für den bedürftigen Erben – §§ 2100, 2113 ff. BGB
oberhalb von Pflichtteilsansprüchen – §§ 2303 ff. BGB
mit Ersatzanordnungen für Erben/Nacherben
Auffangregeln für Pflichtteilsergänzungsansprüche (§§ 2325 BGB)
Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2197 ff., 2209 BGB mit Nacherbenvollstreckung, Aufgabenbeschreibung und Ersatzanordnungen
Verwaltungsanordnungen – § 2216 Abs. 2 BGB
Störfallregeln

b) Muster

 

Rz. 181

 

Muster: Einzeltestament

 

Rz. 182

 

Muster: Erbvertrag für eine Familie mit einem Kind mit Behinderungen und einem weiteren Kind nach dem Grundmuster von Bengel[215]

[215] Entnommen aus Dorsel, Kölner Formularbuch Erbrecht, 384 ff.; Dorsel weist in der Fußnote darauf hin, dass er diesen Text seinerseits aus Reinmann/Bengel/Mayer, Formularteil 79 (dort als gemeinschaftliches Testament) entnommen hat. Dieses Muster – so Dorsel: "war Gegenstand der beiden grundlegenden Entscheidungen des BGH zur Sittenwidrigkeit." Einzelne Änderungen in der Gliederung bzw. der Überschrift ab § 4 wurden von hier aus vorgenommen. Die Randanmerkungen stammen von der Verfasserin.

2. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) II: Die Vermächtnislösung

a) Juristisches Handwerkszeug

 

Rz. 183

ggf. Rechtswahl
Erbfolgeregelung mit Ersatzanordnungen
Vorvermächtnis/Nachvermächtnis – §§ 2147 ff., 2191 BGB
Nachvermächtnis – §§ 2139, 2177, 2179, 21862188 BGB
Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2197 ff. BGB mit Nachvermächtnisvollstreckung mit Aufgabenbeschreibung und Ersatzanordnungen
Verwaltungsanordnungen – § 2216 Abs. 2 BGB
Störfallregelungen

b) Muster

 

Rz. 184

 

Muster: Die Vermächtnislösung beim Ehegattentestament[216]

[216] Entnommen mit einigen geringen Abweichungen aus Ruby/Schindler, Das Behindertentestament, § 6 Rn 4; weitere Muster bei Braun, Nachlassplanung bei Problemkindern, § 2 Rn 139 ff.; Krauß, Vermögensnachfolge in der Praxis, Kapitel 14 Rn 6494 ff. (auch als Leibrentenvermächtnis unter Dauertestamentsvollstreckung). Die Randhinweise stammen von der Verfasserin zur Orientierung im Gesetz; Anmerkungen sollen lediglich als ergänzende Anregung verstanden werden.

3. Testament für bedürftige Menschen mit Behinderung (Behindertentestament) III: Die umgekehrte Vermächtnislösung

a) Juristisches Handwerkszeug

 

Rz. 185

ggf. Rechtswahl
nicht befreite Vorerbschafts/Nacherbschaft mit Ersatzregelungen
Vermächtnis – §§ 2147 ff. BGB mit Ersatzregelungen
Dauertestamentsvollstreckung – §§ 2197 ff. BGB
Verwaltungsanordnungen – § 2216 Abs. 2 BGB
Störfallregelung

b) Muster

 

Rz. 186

 

Muster: Umgekehrte Vermächtnislösung[217]

[217] Entnommen aus Grziwotz, ZEV 2002, 409. Die Randbemerkungen stammen von der Verfasserin; Littig, Aktuelles zum Sozialhilferegress im Erbrecht, 49. Ruby/Schindler, Das Behindertentestament, § 6 Rn 5; Braun, Nachlassplanung bei Problemkindern, § 2 Rn 155 ff.

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