Rz. 7

Sofern nachfolgend, aus Gründen der Einheitlichkeit, alleinig der Terminus "Grundverhältnis" verwendet wird, könnte dieser stets auch durch den sinnverwandten und insoweit synonymen Begriff "Innenverhältnis" ersetzt werden.[3] Hinter beiden Begriffen steht die Fragen nach der rechtlichen Qualifizierung und Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses zwischen dem Vollmachtgeber und dem Bevollmächtigten. Gegenstand ist somit die Problematik, welchen rechtlichen Charakter das Rechtsverhältnis zwischen dem Vollmachtgeber und dem Vollmachtnehmer aufweist sowie die Frage nach den Ansprüchen und den Verpflichtungen, welche mit der jeweilige Vorsorgevollmacht einhergehen.

[3] Lipp/Spalckhaver, Vorsorgeverfügungen, § 8 Rn 6.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge