Rz. 1

Piezosensorenmessanlagen arbeiten, wie auch Lichtschranken, nach dem Weg-Zeit-Messverfahren. Dabei werden die Messungen nicht durch optische Signale ausgelöst oder beendet, sondern durch elektrische oder faseroptische Signale. In der Abbildung 1 (a) (Rdn 2) ist das Prinzip als Skizze dargestellt.

 

Rz. 2

Abbildung 1: (a) Prinzipielle Geschwindigkeitsbestimmung bei der Messung mit Drucksensoren. (b) Skizze des Fahrbahneinbaus eines Piezosensors.

 

Rz. 3

Diese Geschwindigkeitsmessanlagen arbeiten in der Regel mit drei oder vier lotrecht in die Fahrbahn eingelassenen und mit einer Füllmasse versiegelten piezoelektrischen (druckempfindlichen) Messfühlern. Die Sensorkabel haben in der Regel einen Abstand von 1 m zueinander. Fährt ein Fahrzeug über diese druckempfindlichen Sensoren, werden elektrische Impulse ausgelöst, die den Beginn und das Ende einer Zeitmessung steuern. Die Überfahrzeiten werden in Relation zu den fest vorgegebenen Wegstrecken gesetzt, wodurch die Geschwindigkeit des Pkw bestimmt werden kann. Wird eine zu hohe Überfahrgeschwindigkeit festgestellt, löst die Messanlage eine Fotodokumentation aus.

 

Rz. 4

Der Geschwindigkeitsmesswert kann dabei nach dem Prinzip der Mehrfachmessung ermittelt werden. Fährt bei dieser Messmethode ein Fahrzeug in den Messstellenbereich ein und überquert den ersten Piezosensor, werden zwei Stoppuhren gestartet. Die 1. Stoppuhr wird nach Überfahren des 2. Sensors gestoppt. Hierdurch wird der 1. Geschwindigkeitswert ermittelt. Beim Überfahren des 2. Sensors wird zeitgleich eine weitere 3. Stoppuhr gestartet, die nach Überfahren des 3. Sensorkabels wiederum gestoppt wird. Damit ergibt sich ein weiterer Geschwindigkeitswert. Gleichzeitig wird beim Überfahren des 3. Sensorkabels auch die 2. Stoppuhr angehalten, die beim Überfahren vom Sensorkabel 1 ausgelöst wurde. Es ergeben sich demnach drei Messwerte für eine Fahrstrecke von 2 m (Abbildung 1 (a), Rdn 2).

Somit liegen drei Zeitmessungen für unterschiedliche Fahrstrecken vor. Diese führen unabhängig voneinander über

 
vx = s x  
t x  

zu drei verschiedenen rechnerischen Geschwindigkeiten.

 

Rz. 5

Je nach Messanlagentyp können diese drei Werte miteinander verglichen und der Mittelwert oder der geringste Wert als maßgeblich genommen werden. Liegt dieser Geschwindigkeitswert über dem eingestellten Grenzwert, wird eine Fotodokumentation der Verkehrssituation erstellt. Da die internen Berechnungen und die Fotoauslösung eine bestimmte Zeit tFotoauslösung dauern, befindet sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslösung eine berechnete Strecke (s=v × tFotoauslösung) hinter dem letzten Messsensor.

 

Rz. 6

Zur Durchführung einer Plausibilitätskontrolle kann die vom Betroffenenfahrzeug gefahrene Strecke nach der Überquerung des letzten Sensors bestimmt werden. Hierfür ist es aber notwendig, dass die Lage des letzten Sensors hervorgehoben und auf der Fotodokumentation erkennbar ist.

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