a) Checkliste

 

Rz. 30

Lag zur Messeinheit ein gültiger Eichschein/Messprotokoll vor?
Ist das Bedienpersonal entsprechend geschult?
Wurden alle relevanten Daten dokumentiert?
Waren am Gerät sämtliche Eichsiegel unversehrt?
Ist die Anlage gültig geeicht – ohne IPV ist eine halbjährige Wartung vorgeschrieben – sonst Sichtprüfung?
Befindet sich das Fahrzeug allein im Messbereich?
Ist der Sensorbereich in einem ordnungsgemäßen Zustand?

b) Mögliche Beweisfragen

 

Rz. 31

Die Sensorlage an der Vorfallstelle war im Teerverbund verschoben, wodurch die geeichten Abstände derselben nicht mehr stimmig sind. Ein Sachverständigengutachten wird ergeben, dass sich hierdurch fehlerhafte Geschwindigkeitswerte ergeben und mithin die Messung ungültig ist.
Auf dem Messfoto ist die gesamte Sensorlage nicht zu sehen. Eine sachverständige Überprüfung wird ergeben, dass sich außerhalb des Bildausschnittes ein weiteres Kfz befunden haben könnte, das die Messung auslöste.

c) Benötigte Daten/Unterlagen für eine technische Begutachtung

 

Rz. 32

Die nachfolgende Auflistung soll wiedergeben, welche Unterlagen mindestens für eine technische Begutachtung notwendig sind. Die vollständige Auflistung der Daten kann bei Bedarf ergänzend beschafft werden, ist aber für eine erste Einschätzung in der Regel nicht notwendig.

 
  Mindestens Vollständig [x]
Bußgeldbescheid X X  
Eichschein X X  
Lebensakte/Reparaturnachweise   X  
Messprotokoll X X  
Beschilderungsplan   X  
Schulungsnachweise   X  
Fotodokumentation des Betroffenen X X  
Falldatei (*.sbf)   X  
Gesamte Messreihe   X  
Statistikdatei   X  
Öffentlicher Schlüssel   X  

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