Rz. 64
M5 Speed der Firma VDS ist noch recht neu. Die Anlage ist von der PTB unter dem Zulassungszeichen 18.11/02.05 zur Eichung zugelassen worden.[20] Entsprechend ist sie als standardisiertes Messverfahren zu werten.[21] Die weitere hierzu ergehende Rechtsprechung ist im Blick zu behalten. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Ausführungen zum standardisierten Messverfahren (§ 2) verwiesen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen