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M5 Speed der Firma VDS ist noch recht neu. Die Anlage ist von der PTB unter dem Zulassungszeichen 18.11/02.05 zur Eichung zugelassen worden.[20] Entsprechend ist sie als standardisiertes Messverfahren zu werten.[21] Die weitere hierzu ergehende Rechtsprechung ist im Blick zu behalten. Im Übrigen wird auf die allgemeinen Ausführungen zum standardisierten Messverfahren (§ 2) verwiesen.

[20] Https://www.ptb.de/cms/ptb/fachabteilungen/abt1/fb-13/ag-131/geschwindigkeitsueberwachungsgeraete.html#c19090.

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