Rz. 25

Muster 11.1: Klage Fahrerschutzversicherung

 

Muster 11.1: Klage Fahrerschutzversicherung

An das

Landgericht _________________________

Klage

des Herrn _________________________, _________________________,

– Kläger –

Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________,

gegen

die _________________________ Versicherung AG, vertr. d. d. Vorstand, dieser vertr. d. d. Vorsitzenden _________________________, _________________________,

– Beklagte –

wegen: Leistung aus Fahrerschutzversicherung

Streitwert: 25.000,00 EUR

Anträge:

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.000,00 EUR nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank seit dem _________________________ zu zahlen.
2. Im schriftlichen Vorverfahren ergeht Versäumnisurteil gemäß § 331 Abs. 3 ZPO.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsverfolgungskosten i.H.v. 1.242,84 EUR freizustellen.

Gründe:

Gegenstand der Klage sind Ansprüche des Klägers aus einer bei der Beklagten bestehenden Fahrerschutzversicherung.

1. Sachverhalt

Der Kläger unterhält bei der Beklagten eine Kraftfahrzeugversicherung, die auch eine Fahrerschutzversicherung beinhaltet. Dem Versicherungsvertrag liegen die AKB 2015 zugrunde.

Beweis: Vorlage des Versicherungsscheins vom _________________________, von dem eine Kopie zu den Gerichtsakten gereicht wird – Anlage K 1.

Am _________________________ ereignete sich in _________________________ ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger erheblich verletzt worden ist. In einem beim Landgericht _________________________ durchgeführten Rechtsstreit sind dem Kläger Schadenersatzansprüche aus dem vorgenannten Verkehrsunfall mit einer Quote von 50 % zugesprochen worden, weil eine eindeutige Klärung des Unfallgeschehens nicht möglich war: Beide Unfallbeteiligte hatten angegeben, bei Grünlicht in den Kreuzungsbereich eingefahren zu sein.

Beweis: für alles Vorstehende: Beiziehung und Verwertung zu Beweiszwecken der Akten des Landgerichts _________________________, Aktenz. _________________________

Gegenstand des Klageverfahrens waren folgende Positionen:

 
Schmerzensgeld 30.000,00 EUR
Verdienstausfall 10.000,00 EUR
Haushaltsführungsschaden 10.000,00 EUR
Gesamt 50.000,00 EUR

2. Einwendungen der Beklagten

Die Beklagte beruft sich auf Leistungsfreiheit, weil die fällige Erstprämie nicht fristgerecht gezahlt worden sei. Das Schmerzensgeld und der Haushaltsführungsschaden seien der Höhe nach unstreitig, beim Verdienstausfall sei jedoch ein Abzug von 10 % für ersparte berufliche Aufwendungen vorzunehmen.

3. Rechtliche Würdigung

Der Kläger hat die fällige Erstprämie innerhalb von 10 Tagen seit Zugang des Versicherungsscheins und der Prämienanforderung gezahlt. Die Beklagte hat in der vorprozessualen Korrespondenz behauptet, der Kläger habe den Versicherungsschein und die Prämienrechnung, die am _________________________ versandt worden seien, spätestens am übernächsten Tag erhalten. Diese Behauptung ist unzutreffend. Die Beklagte ist für den Zugang der Prämienanforderung und für den Zeitpunkt des Zugangs beweispflichtig (OLG Stuttgart, 7 U 78/14, r+s 2015, 540 = MDR 2015, 1232).

Der Kläger hat keine berufsbedingten Aufwendungen erspart, so dass auch insoweit ein Abzug unberechtigt ist.

4. Schadenhöhe

Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners hat die Ansprüche des Klägers mit einer Quote von 50 % reguliert. Die restlichen 50 % sind Gegenstand der Klage. Die Höhe des Haushaltsführungsschadens und des Schmerzensgeldes sind unstreitig, ein Abzug für berufsbedingte Aufwendungen ist nicht gerechtfertigt.

5. Vorgerichtliche Kosten

Die Prozessbevollmächtigten des Klägers haben vorgerichtlich umfassend mit der Beklagten korrespondiert.

Beweis: Vorlage der außergerichtlichen Korrespondenz, die als Anlagenkonvolut K 2 in Kopie zu den Gerichtsakten gereicht wird

Diese vorgerichtlichen Kosten errechnen sich wie folgt:

 
Gegenstandswert: 25.000,00 EUR  
1,3 Geschäftsgebühr (§§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG)   1.024,40 EUR
Pauschale für Post und Telekommunikation (Nr. 7002 VV RVG)   20,00 EUR
Zwischensumme netto 1.044,40 EUR  
19 % Umsatzsteuer (Nr. 7008 VV RVG)   198,44 EUR
Gesamtbetrag   1.242,84 EUR

Den Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 1.113,00 EUR haben wir gemäß der beigefügten Quittung mit elektronischer Kostenmarke eingezahlt.

_________________________

Rechtsanwalt

 

Rz. 26

Muster 11.2: Klageerwiderung Fahrerschutzversicherung

 

Muster 11.2: Klageerwiderung Fahrerschutzversicherung

An das

Landgericht _________________________

Az.:_________________________

In Sachen

_________________________ ./. _________________________

bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten.

Antrag:

Die Klage wird abgewiesen.

Gründe:

Die Beklagte ist leistungsfrei, weil der Kläger die fällige Erstprämie nicht fristgerecht gezahlt hat. Beim Verdienstausfall ist ein Abzug von 10 % für berufsbedingte Ersparnisse zu berücksichtigen.

1. Sachverhalt

Die Angaben in der Klageschrift zum Versicherungsverhältnis und zum Vorprozess sind z...

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