Rz. 654
Ob für das Insolvenzeröffnungsverfahren Prozesskostenhilfe gewährt werden kann, ist streitig.[519] Speziell für das Nachlassinsolvenzverfahren vertritt das LG Göttingen[520] die Ansicht, für einen Antrag des Erben auf Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens sei grundsätzlich eine Prozesskostenhilfebewilligung zulässig. Die Beiordnung eines Rechtsanwalts komme jedenfalls dann in Betracht, wenn einer der Miterben ebenfalls durch einen Rechtsanwalt vertreten werde; so auch das LG Fulda.[521]
Nach anderer Meinung ist für die Eröffnung und Durchführung eines Nachlassinsolvenzverfahrens ein Antrag auf Prozesskostenhilfe ohne weitere Sachprüfung zurückzuweisen[522] und auch die Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten komme nicht in Betracht.[523]
Im Prozesskostenhilfeverfahren ist in der Insolvenzsache eine weitere Beschwerde nicht statthaft.[524]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen