Rz. 88
In der Regel fällt die Einigungsgebühr an.[112] Bei der Bewertung kann berücksichtigt werden, dass nur einer den Anspruch haben kann. Beim Anderen ist dann, wenn er ebenfalls einen Anspruch angemeldet hat, dieser zu bewerten, andernfalls das Regelungsinteresse.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen