Rz. 151
Für das Ausscheiden eines Minderjährigen aus einer Familiengesellschaft an der auch der gesetzliche Vertreter des Minderjährigen selbst beteiligt ist, ist stets ein Ergänzungspfleger erforderlich. Im Falle einer Erwerbsgesellschaft ist zudem eine familiengerichtliche Genehmigung nötig.
Rz. 152
Ausscheiden durch | Ergänzungspflegschaft | Familiengerichtliche Genehmigung |
Kündigung | (+) | Erwerbsgeschäft (+) Vermögensverwaltung (–) |
Anteilsübertagung | (+) | Erwerbsgeschäft (+) Vermögensverwaltung (–) bei Kapitalgesellschaften nur, wenn mehr als 50 % veräußert werden |
Auflösung | (+) | (+) |
Austrittsvereinbarung (nur bei Personen-gesellschaft möglich) | (+) | Erwerbsgeschäft (+) Vermögensverwaltung (–) |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen