Rz. 38

Anders als bei der Genehmigung durch den Ergänzungspfleger wirkt die familiengerichtliche Genehmigung jedoch auch steuerlich auf den Abschluss des Rechtgeschäftes zurück, wenn diese unverzüglich nach Abschluss des Vertrages beantragt und innerhalb einer angemessenen Frist erteilt wird.[44] Abzustellen ist hierbei wohl auf die unverzügliche Beantragung der entsprechenden Genehmigung.[45]

[44] BFH, Beschl. v. 5.3.1981 – IV R 150/76, BB 1981, 955, 956; Hohaus/Eickmann, BB 2004, 1707, 1712.
[45] Hohaus/Eickmann, BB 2004, 1707, 1712; Wachter/Ivo, Praxis des Handels- & Gesellschaftsrechts, § 19 Rn 27.

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