Rz. 25

Der zivilrechtlich schwebend unwirksame Vertrag wird steuerlich nicht anerkannt. Die spätere Genehmigung durch den Ergänzungspfleger wirkt nur für die Zukunft, sodass das Rechtsgeschäft erst mit Erteilung der Genehmigung auch steuerlich anerkannt wird.[26]

[26] BFH, Urt. v. 23.4.1992 – IV R 46/91, NJW 1993, 1415, 1416; Hohaus/Eickmann, BB 2004, 1707, 1712.

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