Rz. 42

Hat das Gericht die vom Erben geltend gemachte Haftungsbeschränkung geprüft und (z.B. wegen Verlusts der Haftungsbeschränkungsmöglichkeit, § 2013 BGB; siehe schon oben Rdn 32) verneint, so verurteilt es den Erben ohne Vorbehalt:[74]

Der Beklagte wird verurteilt …

Dem Erben bleibt nur, hiergegen Rechtsmittel einzulegen mit dem Ziel, zumindest einen Vorbehalt zu erwirken. Gelingt dies nicht, so wird er rechtskräftig ohne Vorbehalt verurteilt und verliert seine Haftungsbeschränkungsmöglichkeit.

[74] RGZ 77, 245.

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