Rz. 204
Der gesetzliche Regelfall einer Teilung ist nach dem neuen Versorgungsausgleichsrecht die interne Teilung von Versorgungsanrechten, d.h. der Ausgleich in demselben Versorgungssystem durch Übertragung von Anrechten der ausgleichspflichtigen Person auf die ausgleichsberechtigte Person.
aa) Zusatzanforderungen an Tenor und Begründung
Rz. 205
Zusätzlich zu den oben (siehe Rdn 203) angeführten Angaben müssen in der Entscheidung über eine interne Teilung von Versorgungsanrechten die Rechtsgrundlagen für die Durchführung der internen Teilung angegeben werden, soweit sich diese nicht unmittelbar aus dem Gesetz ergeben.
bb) Tenorierungsbeispiele
Rz. 206
Ausgleich von Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung:
Zitat
"Zulasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. ...) werden im Wege interner Teilung ... Entgeltpunkte auf das Versicherungskonto der Ehefrau (Nr. ...) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen."
Rz. 207
Besteht das Konto noch nicht, lautet der Tenor:
Zitat
"Zulasten des Anrechts des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Versicherungskonto Nr. ...) werden im Wege interner Teilung ... Entgeltpunkte auf das zu errichtende Versicherungskonto der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund übertragen."
Rz. 208
Ausgleich von Anrechten in der Beamtenversorgung Bund:
Zitat
"Zulasten des für den Ehemann (Personalnummer) bei (Träger der Versorgungslast) bestehenden Anrechts auf eine Versorgung wird für die Ehefrau im Wege interner Teilung ein Anspruch gegen (Träger der Versorgungslast) in Höhe von ... EUR, bezogen auf den ...[65] begründet."
Rz. 209
Ausgleich von Anrechten auf Zusatzversorgung für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes:
Zitat
"Zulasten des für den Ehemann bei (Träger der Zusatzversorgung) bestehenden Anrechts (Versorgungsnummer ...) wird im Wege interner Teilung der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... Versorgungspunkten gegen (Träger der Zusatzversorgung), bezogen auf den ...,[66] nach Maßgabe der Satzung vom ... übertragen."
Rz. 210
Ausgleich von Anrechten in der Alterssicherung der Landwirte:
Zitat
"Vom Versicherungskonto Nr. ... des Antragsgegners bei der landwirtschaftlichen Alterskasse ... werden im Wege interner Teilung ... Steigerungszahlen[67] auf das für die Antragstellerin zu errichtende Versicherungskonto bei der landwirtschaftlichen Alterskasse ... übertragen."
Rz. 211
Ausgleich von Anrechten aus der betrieblichen Altersversorgung:
Bei unmittelbarer Versorgungszusage:
Zitat
"Zulasten des für den Ehemann (Personalnummer) bei (Bezeichnung des Arbeitgebers) bestehenden Anrechts auf betriebliche Altersversorgung wird im Wege interner Teilung der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ...(Betrag und Bezugsgröße), bezogen auf den ... nach Maßgabe der Versorgungssatzung/Betriebsvereinbarung vom ... übertragen."
Rz. 212
Bei mittelbarer Versorgungszusage:
Zitat
"Zulasten des für den Ehemann (Personalnummer) als betriebliche Altersversorgung des (Bezeichnung des Arbeitgebers)[68] im Wege der Direktversicherung bei der (Bezeichnung der Versicherung) begründeten Anrechts (Vertragsnummer) wird im Wege interner Teilung der Ehefrau ein Anrecht in Höhe von ... (Betrag und Bezugsgröße), bezogen auf den ..., nach Maßgabe der Versorgungssatzung vom ... übertragen."
Rz. 213
Ausgleich von Anrechten aus einer privaten Lebensversicherung:
Zitat
"Zulasten der für den Ehemann bei der ... Versicherung (Versicherungsnummer ...) bestehenden Lebensversicherung wird der Ehefrau im Wege interner Teilung ... ein Anrecht in Höhe von ... EUR, bezogen auf den ..., nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen vom ... übertragen."
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