Rz. 753

Muster 11.38: Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen bei nachträglichem Ablehnungsgrund

 

Muster 11.38: Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen bei nachträglichem Ablehnungsgrund

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

wird namens und in Vollmacht des

Klägers

Beklagten

der durch das erkennende Gericht mit Beschl. v. _________________________ beauftragte Sachverständige wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt.

Zur Begründung wird Folgendes ausgeführt:

1.

Gegen den durch das Gericht mit Beweisbeschluss vom _________________________ beauftragten Sachverständigen besteht die Besorgnis der Befangenheit, sodass dieser abzulehnen ist, weil _________________________

 
  Zur Glaubhaftmachung wird _________________________

Aus dem vorstehenden Grund ist der Sachverständige wegen der Besorgnis der Befangenheit nach § 406 ZPO i.V.m. § 42 ZPO abzulehnen.

2.

Das Ablehnungsgesuch ist auch jetzt noch zulässig, wenngleich die Frist des § 406 Abs. 2 S. 1 ZPO abgelaufen ist.

Nach § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO kann die Ablehnung auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, wenn glaubhaft gemacht wird, dass der Antragsteller ohne sein Verschulden gehindert war, den Ablehnungsgrund früher geltend zu machen. Diese Voraussetzungen sind gegeben.

Der Antragsteller hat erst am _________________________ die die Ablehnung rechtfertigenden Gründe erfahren.

 
  Zur Glaubhaftmachung wird auf die eidesstattliche Versicherung des Antragstellers vom _________________________ verwiesen, die anliegend im Original und in Abschrift für den Gegner überreicht wird.

Der die Ablehnung rechtfertigende Grund wird hiermit im Rahmen der von dem Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme zu dem eingeholten Gutachten geltend gemacht. Dies wahrt die Frist des § 406 Abs. 2 S. 2 ZPO (BGH NJW 2005, 1869 = GesR 2005, 327 = BauR 2005, 1205 = PA 2005, 116).

Es wird um antragsgemäße Entscheidung gebeten.

Rechtsanwalt

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