Rz. 703

Mit dem Justizmodernisierungsgesetz ist in § 284 S. 2 ZPO die Möglichkeit geschaffen worden, dass das Gericht außerhalb der vorstehenden förmlichen Beweismittel die Beweise in der ihm geeignet erscheinenden Form erhebt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Parteien dieser freien Form der Beweisaufnahme zustimmen, wobei die Zustimmung nach § 284 S. 3 ZPO auf einzelne Beweiserhebungen beschränkt werden kann. Die Zustimmung ist grundsätzlich nur dann widerruflich, wenn es vor Beginn der Beweisaufnahme und nach Erteilung der Zustimmung zu einer wesentlichen Änderung der Prozesslage gekommen ist.

 

Rz. 704

Die Regelung in § 284 S. 2 ZPO ist generell geeignet, den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme aufzuheben, ohne dass dies gegen die Erteilung der Zustimmung sprechen muss. So kann es sinnvoll sein

Gutachten aus einem Straf-, Bußgeld- oder Verwaltungsverfahren zu verwenden, wenn die maßgeblichen Feststellungen hier getroffen sind;
der Verwertung von Zeugenaussagen aus einem anderen Verfahren zuzustimmen, wenn es auf die Glaubwürdigkeit des Zeugen nicht ankommt;
der telefonischen Vernehmung eines Zeugen durch den Richter zuzustimmen, wenn der Zeuge anders nicht erreichbar erscheint, sich etwa im Ausland aufhält.
 

Rz. 705

Auch wenn die Gefahren einer allein im Ermessen des Gerichtes stehenden Beweisaufnahme und des Verlustes von Fragerechten oder ergänzenden Begutachtungen nicht übersehen werden dürfen, kann die freie Beweisaufnahme doch in geeigneten Fällen einen sonst erforderlichen hohen Aufwand bei allen Beteiligten ersparen. Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass der Rechtsanwalt seinen Aufwand in der Beweisaufnahme nicht mehr gesondert vergütet erhält.

 

Rz. 706

 

Tipp

Erforderlich ist eine Abwägung im Einzelfall, die insbesondere unter Anwendung des beschränkten Einverständnisses einen sinnvollen Gebrauch der Vorschrift des § 284 S. 2 ZPO ermöglicht. Dabei sollte auch bedacht werden, wie der im Einzelfall zuständige Richter und dessen Umgang mit solchen Möglichkeiten eingeschätzt wird.

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