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Ein Bauträgervertrag ist ein Vertrag, der die Errichtung oder den Umbau eines Hauses oder eines vergleichbaren Bauwerks zum Gegenstand hat und der zugleich die Verpflichtung des Unternehmers enthält, dem Besteller das Eigentum an dem Grundstück zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen oder zu übertragen (§ 650u Abs. 1 S. 1 BGB).

Beispiel: Eine Privatperson will von einer Bauträgergesellschaft ein noch zu errichtendes Reihenhaus erwerben. Die Gesellschaft ist Eigentümerin des zu bebauenden Grundstücks, das schon real in 150 Trennstücke aufgeteilt worden ist, die mit Reihenhäusern und Doppelhaushälften bebaut werden sollen. Der grundbuchliche Vollzug der Teilung ist jedoch noch nicht erfolgt.

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