Rz. 3
Der BGH hat zudem entschieden, dass einer erteilten Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil auch bei der Frage, ob einem Antrag nach § 1671 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, Bedeutung zukommen kann.[2] Eine Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil ganz oder teilweise entbehrlich machen.[3] Eingedenk dessen dürfte die Bedeutung von Sorgerechtsvollmachten unter Eltern in der Praxis zunehmen.[4]
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