Rz. 3

Der BGH hat zudem entschieden, dass einer erteilten Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil auch bei der Frage, ob einem Antrag nach § 1671 Abs. 1, S. 2 Nr. 2 BGB auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts stattzugeben ist, Bedeutung zukommen kann.[2] Eine Sorgerechtsvollmacht an den anderen Elternteil kann die Übertragung der elterlichen Sorge auf den anderen Elternteil ganz oder teilweise entbehrlich machen.[3] Eingedenk dessen dürfte die Bedeutung von Sorgerechtsvollmachten unter Eltern in der Praxis zunehmen.[4]

[3] Haußleiter/Schramm, NJW-Spezial 2020, 484 weisen zutreffend darauf hin, dass in jedem Einzelfall zu prüfen ist, ob die Vollmacht ausreicht, die Kindesbelange verlässlich wahrzunehmen. Hierbei kann auf die Kriterien aus der Entscheidung, BGH, Beschl. v. 15.6.2016 – XII ZB 419/15, NJW 2016, 2497 zurückgegriffen werden.
[4] Ähnlich: Wellenhofer, JuS 2020, 890.

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