Rz. 104

Da die privatnützige Familienstiftung nicht die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung genießt, verknüpft man die privatnützige mit einer gemeinnützigen Stiftung, um die Vermögensnachfolge insoweit steuerlich zu optimieren, als man die steuerlichen Vorteile der gemeinnützigen Stiftung zu nutzen versucht.

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