Rz. 1
Die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge wird regelmäßig im Rahmen der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO geprüft. Nach Angaben des Kraftfahrtbundesamtes wurden bei den Hauptuntersuchungen im Jahr 2012 an 43 % der Pkw Mängel festgestellt. Davon hatten immerhin 22 % erhebliche Mängel, verkehrsunsicher waren aber nur 0,1 %. Erwartungsgemäß wird eine höhere Anzahl von Beanstandungen mit steigendem Fahrzeugalter festgestellt. Von den bis zu 3 Jahre alten Pkw hatten 15 % Mängel. Über 9 Jahre alte Pkw kommen auf eine Mängelrate von immerhin 62 %, der Anteil der erheblichen Mängel liegt bei 33 %.
An erster Stelle der Mängelliste steht bei allen untersuchten Pkw die Lichtanlage mit 30 %, danach folgt die Bremsanlage mit 22 % sowie Achsen und Räder mit 18 %. Mängel am Fahrgestell und an der Lenkanlage wurden dagegen relativ selten ermittelt (10 % und 4 %).
Rz. 2
Technische Mängel entstehen in erster Linie durch Alterung und Verschleiß, häufig als Folge unterlassener Wartungsmaßnahmen. Weitere Fehlerquellen sind unsachgemäße Reparaturarbeiten oder unzulässige technische Veränderungen. Mängel im Bereich von Rädern, Fahrwerk und Lenkung wirken sich normalerweise bei niedrigen Fahrgeschwindigkeiten nicht gravierend aus. Schwere Folgen können dann entstehen, wenn bei hohen Geschwindigkeiten auf Landstraßen oder Autobahnen die Lenkung oder die Bremsanlage versagt. Für Unfälle, die sich im Bereich von höheren Fahrgeschwindigkeiten ereignet haben, ist deshalb der Zustand von Bereifung, Bremsanlage und Fahrwerk von entscheidender Bedeutung und besonders zu prüfen.
Rz. 3
Nach Untersuchungen der DEKRA-Unfallforschung ist die Wahrscheinlichkeit eines technischen Defekts als Unfallursache eher gering, der Hauptanteil der Unfallverursachung liegt im Bereich des menschlichen Versagens. Erhebungen aus dem Jahre 2000 zufolge beträgt der Prozentsatz der Unfälle, die unmittelbar durch einen Fahrzeugdefekt ausgelöst wurden, rund 5 %.
Anhand dieser Veröffentlichung hat die technische Überprüfung von verunfallten Fahrzeugen ergeben, dass an 26 % der untersuchten Pkw Mängel festgestellt wurden, die entweder für den Unfall direkt ursächlich oder zumindest für das Unfallgeschehen mitursächlich gewesen sind. Der Hauptanteil fällt davon mit ca. 45 % auf die Bremsanlage, für Bereifung und Fahrwerk wurde jeweils ca. 23 % festgestellt.
Rz. 4
In den amtlichen Statistiken tauchen technische Mängel als Unfallursache relativ selten auf, was auch in der Art der Erfassung begründet ist. Ein Augenmerk wird in der Regel erst dann auf technische Mängel gerichtet, wenn ein Defekt von Betroffenen gegenüber den aufnehmenden Beamten geäußert wird. In der Regel sind vor Ort sichere Feststellungen schwierig, ob beispielsweise ein Reifendefekt unfallursächlich gewesen oder der Reifenschaden erst im Zuge des Unfalls entstanden ist. Diesbezügliche Erkenntnisse ergeben sich erst im Rahmen der weiteren Ermittlungen, das Ergebnis eines technischen Gutachtens fließt dann in der Regel nicht mehr in die amtliche Unfallstatistik ein.
Rz. 5
Besteht der Verdacht, dass ein technischer Mangel unfallursächlich gewesen ist, dann ist eine umfassende Untersuchung, die in der Regel Werkstatt- und ggf. weitergehende Laboruntersuchungen beinhaltet, erforderlich. Folgende Mängelgruppen sind dabei im Wesentlichen zu prüfen:
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Bremsanlage, |
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Lenkanlage, |
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Räder, |
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Fahrwerk, |
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Motor und Getriebe, |
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Elektronik (ABS, ESP usw.). |
Bei der technischen Untersuchung ist eine sorgfältige Vorgehensweise zwingend erforderlich. Folgende Untersuchungsschritte müssen dabei unbedingt eingehalten werden:
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Fahrzeugidentifizierung, |
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Dokumentation des vorgefundenen Ist-Zustandes, |
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Beschaffung technischer Unterlagen vor Prüfungsbeginn, |
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Übersichtsfotos und Detailaufnahmen vor der Demontage, |
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Schadenanalyse der beschädigten Bereiche und Teile, |
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fachgerechte Asservierung der wesentlichen Teile. |
Rz. 6
Für eine nachvollziehbare Dokumentation ist eine hochwertige Fotoausrüstung Grundvoraussetzung. Demontagearbeiten sind in der Regel nur unter Zuhilfenahme einer Werkstatt durchführbar, die über entsprechende Gerätschaften verfügt. Bei der Analyse müssen entsprechende Umgebungsbedingungen vorliegen, was üblicherweise eine Untersuchung unter Dach unter Nutzung einer Hebebühne und ggf. eines Bremsenprüfstandes erfordert. Sind Bauteile gebrochen, dann muss beurteilt werden, ob es sich um einen möglicherweise unfallursächlichen Bruch oder einen sekundären Schaden handelt, der erst als Folge des Unfalls entstanden ist. Die Beurteilung, um welche Bruchursache es sich vorliegend handelt, ist nicht trivial, ggf. ist eine werkstoffkundliche Laboruntersuchung angezeigt.