Rz. 69
1. | Durch gerichtlichen Beschluss werden die Beweisfragen formuliert |
2. | Unzulässige Anträge werden abgewiesen |
3. | Das Gericht bestimmt einen Sachverständigen |
4. | Das Gericht bestimmt die Höhe des Auslagenvorschusses und die Höhe des Streitwerts |
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