Rz. 74

1. Die Streitverkündung im selbstständigen Beweisverfahren ist zulässig
2. Zulässigkeit der Streitverkündung (§ 72 ZPO)
3. Form der Streitverkündung (§ 73 ZPO)
4. Die Lage des selbstständigen Beweisverfahrens ist anzugeben

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