Rz. 50

Grundsätzlich kommt auch die Möglichkeit der Verfassungsbeschwerde in Betracht. Diese ist immer wieder gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes in Fahrerlaubnissachen eingelegt worden.[37]

[37] Vgl. hierzu ausführlich Berz/Burmann, 17 E Rn 38 ff. unter Hinweis auf Gehrmann/Undeutsch, MPU Rn 79, 81, 334; vgl. auch BVerfG Blutalkohol 45 (2008), 73.

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