"Am besten hinterlegt man für die Angehörigen die Zugangsdaten zu E-Mail-Konten und andere Internetdienste handschriftlich in einem Testament."

Hinweis der Bundesregierung vom 24.4.2015[1]

[1] http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/04/2015-04-24-digitaler-nachlass.html

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