Rz. 59

Widerrechtlich erlangte Daten darf der VR nicht verwenden. Der Betroffene kann die Löschung bzw. Vernichtung der Daten verlangen und gegebenenfalls Schadenersatz gelten machen.[57]

[57] Prölss/Martin-Voit, § 213 Rn 47 ff.

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