Rz. 59
Widerrechtlich erlangte Daten darf der VR nicht verwenden. Der Betroffene kann die Löschung bzw. Vernichtung der Daten verlangen und gegebenenfalls Schadenersatz gelten machen.[57]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen