Rz. 13

Eine Vorstellung des Testamentsvollstreckers bei den Erben entspricht nicht nur der Höflichkeitsformel, sondern hilft dem Testamentsvollstrecker auch, Spannungen von Anbeginn der Vollstreckung an möglichst gar nicht erst aufkommen zu lassen. Das erleichtert ihm seine Amtsführung erheblich und ist damit bereits der erste Schritt für einen erfolgreichen Abschluss der Vollstreckung, beispielsweise mit einer einverständlichen Vergütungsregelung und Entlastungsvereinbarung. Weiterhin empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme zu folgenden Informanten, soweit im konkreten Fall relevant:

Arbeitgeber
Vermieter (Schönheitsreparaturen, Kündigung, Räumung der Wohnung)
Steuerberater
Berufsgenossenschaft
Kfz-Meldestelle
Kirche
Krankenkasse
Kreditkarteninstitut

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge