Rz. 10

Muster 10.4: Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens

 

Muster 10.4: Antrag auf Einleitung des Aufgebotsverfahrens

An das

Amtsgericht

– Nachlassgericht –

_________________________

In der Nachlassverwaltung

nach _________________________

Geschäftszeichen _________________________ VI _________________________

beantrage ich, das

Aufgebotsverfahren

gemäß § 1970 BGB i.V.m. §§ 433 ff. FamFG einzuleiten.

Es sind bislang die in der Anlage A1 (Gläubigeraufstellung Nachlassverwaltung _________________________) aufgeführten Gläubiger bekannt geworden. Die entsprechenden Forderungen gehen aus beiliegenden Unterlagen (Anlage A2) hervor.

Der Gesamtbetrag der Forderungen beläuft sich zurzeit auf _________________________ EUR.

Es ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Forderungen gegen den Nachlass bestehen.

An Aktiva sind die im Nachlassverzeichnis (Anlage A3) aufgeführten Posten vorhanden. Diese belaufen sich auf insgesamt ca. _________________________ EUR.

(Rechtsanwalt)

 

Rz. 11

Ergibt sich, dass der Nachlass überschuldet oder zahlungsunfähig ist, muss der Nachlassverwalter Insolvenzantrag stellen, §§ 1985 Abs. 2, 1980 Abs. 1 S. 1 BGB, § 317 InsO.

Für bestimmte Rechtsgeschäfte bedarf der Nachlassverwalter der nachlassgerichtlichen Genehmigung, §§ 1960, 1962, 1915, 1848 ff. BGB (bis 31.12.2022 §§ 1806 ff. BGB a.F.).

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