Rz. 54

Eine zweifelsfreie Zuordnung ist dann möglich, wenn die folgenden Bedingungen beachtet werden:

Fotos dürfen nur verwendet werden, wenn nur ein Fahrzeug in Fahrtrichtung auf oder hinter der Messlinie abgebildet ist.
Fotos, auf denen zwei oder mehrere Fahrzeuge in Fahrtrichtung auf oder hinter der Messlinie abgebildet sind, dürfen nicht ausgewertet werden.
Dabei ist insbesondere auch auszuschließen, dass ein parallel fahrendes Fahrzeug von dem im Vordergrund fahrenden verdeckt ist.

Es müssen alle Fahrbahnbereiche im Bild zu sehen sein, auf denen Messungen entstehen können, z.B. auch ein vorgelagerter Seitenstreifen, da theoretisch auch dort ein Fahrzeug fahren könnte, sodass Messungen möglich wären, ohne dass dies in den Fotos zu sehen wäre.

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