Rz. 21

Wie schon erwähnt, ist es möglich, dass der Messbeamte die Fahrbahnneigung nicht exakt auf die Empfängereinheit überträgt, wodurch vom Messgerät eine zu geringe Messbasis angenommen wird (vgl. Rdn 5).

Der Messbeamte muss den Funktionstest der Anzeigesegmente mindestens zweimal am Ende und am Anfang durchführen und im Messprotokoll quittieren.

Die Kamerapositionen können so gewählt sein, dass hier die Auswertebedingungen nicht gegeben sind, da sie nicht die komplette Breite der Fahrbahn in Höhe der Messlinie abbilden oder Teile der Fahrbahn durch Fahrzeuge verdeckt werden. Hier kann bei der Auswertung nicht ausgeschlossen werden, dass sich ein weiteres Fahrzeug (z.B. Motorrad) innerhalb des Messbereichs befunden hat, welchem der Messwert zuzuordnen ist.

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