Rz. 99

Für die Eintragung einer Fahrtenbuchauflage in den Fahrzeugschein und die Aufforderung, den Fahrzeugschein zu diesem Zweck beim Straßenverkehrsamt vorzulegen, fehlt es an der Ermächtigungsgrundlage (OVG NRW NZV 2005, 336).

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