Rz. 497

Die Parteien stritten um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall am 25.8.2009 zwischen einem Bus und einem Pkw. Die Klägerin war Halterin und Eigentümerin des Busses, der vom Drittwiderbeklagten gefahren wurde. Der Beklagte zu 1 war Fahrer und Halter des bei der Beklagten zu 2 haftpflichtversicherten Pkw.

Zum Unfallzeitpunkt befuhr der Drittwiderbeklagte mit dem Bus die vorfahrtsberechtigte T. Straße. Der Beklagte zu 1 befuhr die untergeordnete S. Straße und wollte an der Einmündung zur T. Straße in diese nach links abbiegen (Zeichen 205 StVO). Aus Sicht des Drittwiderbeklagten befand sich unmittelbar nach der S. Straße parallel zur vorfahrtsberechtigten T. Straße eine Bushaltestelle. Um diese anzufahren, überfuhr der Drittwiderbeklagte mit dem Bus etwas die seinen Fahrstreifen begrenzende unterbrochene Linie zur S. Straße. Dabei kam es zur Kollision mit dem an die Vorfahrtsstraße heranfahrenden Pkw des Beklagten zu 1.

 

Rz. 498

Die Parteien machten im Wege der Klage und Widerklage wechselseitig Schadensersatzansprüche geltend. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben und die Beklagten gesamtschuldnerisch verurteilt, an die Klägerin 9.493,30 EUR nebst Zinsen sowie weitere 810,10 EUR vorgerichtliche Anwaltskosten nebst Zinsen zu zahlen. Die Widerklage des Beklagten zu 1 hat es abgewiesen. Mit der Berufung haben die Beklagten einen Haftungsanteil von 25 % anerkannt und der Beklagte zu 1 die Widerklageforderung auf 75 % begrenzt. Sie haben beantragt, das Urteil des Landgerichts abzuändern und die Beklagten unter Abweisung der Klage im Übrigen als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 2.373,33 EUR nebst Zinsen zu zahlen sowie die Widerbeklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Beklagten zu 1 3.136,01 EUR nebst Zinsen zu zahlen. Das Oberlandesgericht hat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Mit der vom Berufungsgericht zugelassenen Revision verfolgten die Beklagten ihre im Berufungsverfahren gestellten Anträge weiter.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge