Rz. 313
Die Parteien stritten um gesamtschuldnerische Ausgleichsansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Die Beklagte zu 2 (zukünftig: Beklagte) war Halterin eines von ihr geleasten Fahrzeugs, das am 29.7.2006 bei einem Unfall beschädigt wurde. An dem Unfall waren das bei der Klägerin haftpflichtversicherte Fahrzeug einerseits sowie andererseits das vom früheren Beklagten zu 1 geführte, auf Namen der Beklagten gehaltene und im Eigentum der Leasinggeberin stehende Fahrzeug beteiligt. Die Unfallursache konnte im Verfahren nicht geklärt werden.
Rz. 314
Die Klägerin hatte die Schadensersatzansprüche der Leasinggeberin vollständig reguliert und begehrte von den Beklagten den Gesamtschuldnerausgleich in Höhe von 50 % der regulierten Kosten.
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